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AG Mayen, 06.09.1994 - 2 C 1005/92 |
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- BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92
Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus …
Auszug aus AG Mayen, 06.09.1994 - 2 C 1005/92
Soweit die Zuständigkeit des Gerichtes für die seitens der Beklagten gegenüber der Klägerin zur Aufrechnung gestellten Schadensersatzforderung in Frage stand, folgt die Zuständigkeit aus Artikel 18 GVÜ (vergl. Zöller, Artikel 18 GVÜ, Rand Nr. 1 und 5 39 ZPO, Rand Nr. 4; BGH, NJW 93, 2753 ff.).